SRH Wilhelm Löhe Hochschule

Studieren ohne Abitur

Alternative Wege

Bei uns bist du gut aufgehoben

Du hast keine Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife. Kein Problem, auch ohne Hochschulzugangsberechtigung ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich zu studieren. Wir beraten dich gerne.

Deine Möglichkeiten

Studium ohne Abitur

Auch ohne Hochschulzugangsberechtigung ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich zu studieren. Für ein Studium an einer bayerischen Hochschule sind die Voraussetzungen in Artikel 88 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG) geregelt. Es gibt zwei Möglichkeiten, wie du ohne eine Hochschulzugangsberechtigung wie Abitur, Fachhochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife ein Studium an der SRH Wilhelm Löhe Hochschule aufnehmen kannst. 

1) Hochschulzugang für Meister und sonstige hochqualifizierende Fort- und Weiterbildungsabschlüsse (Art. 88 Abs. 5 BayHIG) 

Studieninteressierte mit einem Meisterbrief oder einer gleichgestellten beruflichen Fort- und Weiterbildung müssen ein Beratungsgespräch an der Hochschule wahrnehmen. Sie verfügen dann über eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Ein Probestudium ist nicht nötig.

Falls du unsicher bist, ob deine berufliche Fort- und Weiterbildung den Anforderungen genügt, wende dich bitte an uns.

2) Hochschulzugang für sonstige beruflich Qualifizierte (Art. 88 Abs. 6 BayHIG)

Studieninteressierte mit einer abgeschlossenen mindestens zweijährigen Berufsausbildung und anschließender, in der Regel mindestens dreijähriger hauptberuflicher Berufspraxis (jeweils in einem dem angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich) erlangen die fachgebundene Hochschulreife. Die Feststellung der fachlichen Verwandtschaft obliegt der Hochschule, an der das Studium aufgenommen werden soll.

Wie kannst du diese dreijährige hauptberufliche Berufspraxis nachweisen?
Du benötigst ein Arbeitszeugnis, das folgende Angaben enthält:

  • Beschreibung deiner Tätigkeit zur Feststellung der fachlichen Nähe
  • Umfang der Tätigkeit (mindestens 20 h/Woche)
  • Dauer der Tätigkeit (mindestens 36 Monate nach Abschluss der Berufsausbildung)

Auch hier ist ein Beratungsgespräch erforderlich. Außerdem muss die Hochschule die Studieneignung feststellen. An der SRH Wilhelm Löhe Hochschule absolvierst du deshalb die ersten beiden Semester deines Studiums als Probestudium.