SRH Wilhelm Löhe Hochschule

FAQs zu deinem Studium

Häufig gestellte Fragen während des Studiums an der SRH WLH

Du hast Fragen zu deinem Studium an der SRH Wilhelm Löhe Hochschule. Gerne helfen wir dir persönlich weiter. Zudem haben wir hier häufig gestellte Fragen zu organisatorischen Themen für dich zusammengefasst.

Um dein Studium im nächsten Semester fortzusetzen, musst du dich an den meisten anderen Hochschulen semesterweise zurückmelden. An der SRH WLH wirst du automatisch zurückgemeldet. Du wirst kurz vor Ende der Vorlesungszeit des jeweiligen Semesters über deine Rückmeldung informiert. Wenn du dein Studium nicht weiterführen möchtest, kannst du der Rückmeldung schriftlich widersprechen. Zusätzlich musst du jedoch auch deinen Studienvertrag kündigen. Bitte beachte hierbei die im Studienvertrag angeführte Kündigungsfrist. Absolventen werden mit Erreichen ihres Abschlusses automatisch exmatrikuliert.

Aus wichtigem Grund kannst du dich vom Studium beurlauben lassen. Während dieser Zeit bleibst du Mitglied der Hochschule und behältst den Studierendenstatus. Wichtige Gründe für deine Beurlaubung können insbesondere sein:

  1. eine ärztlich bescheinigte Erkrankung, wenn diese ein ordnungsgemäßes Studium in dem betreffenden Semester verhindert
  2. Schwangerschaft oder Erziehung eines Kindes
  3. Pflege eines nahen Angehörigen
  4. Ableistung eines freiwilligen, nicht durch Studien- und Prüfungsordnung vorgeschriebenen Praktikums
  5. Auslandsstudium
  6. wenn das nach dem Studienfortschritt der oder des Studierenden erforderliche Lehrangebot des Anschlusssemesters nicht vorhanden ist

Andere Gründe werden nur nach Prüfung des Einzelfalles anerkannt. Die Beurlaubung musst du schriftlich beantragen und dabei entsprechende Nachweise vorlegen. Der Antrag auf Beurlaubung muss

  • für das Sommersemester spätestens bis zum 14. April und
  • für das Wintersemester spätestens bis zum 31.Oktober

des jeweiligen Jahres gestellt werden. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Beurlaubung grundsätzlich nicht mehr möglich. Bitte beachte, dass während einer Beurlaubung

  • keine Studien- und Prüfungsleistungen an der Hochschule, an der die Beurlaubung ausgesprochen wurde, erbracht werden können,
  • eine Wiederholung nicht bestandener Prüfungen jedoch möglich ist,*
  • im Rahmen der Mutterschutzfrist und der Elternzeit sowie bei Pflege eines nahen Angehörigen das Erbringen von Studienleistungen und das Ablegen von Prüfungen möglich ist.

* Die Fristen für die Ablegung von Wiederholungsprüfungen werden durch die Beurlaubung nicht unterbrochen, es sei denn, die Beurlaubung wird wegen Inanspruchnahme von Schutzfristen nach dem Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter, Elternzeit, Zeiten für die Pflege eines nahen Angehörigen oder aufgrund Krankheit beantragt.

Hinweise:
BAföG-Bezieher und Stipendiaten sollten sich vorab mit dem Studentenwerk bzw. mit dem jeweiligen Stipendiengeber in Verbindung setzen. Sofern für die zu beurlaubende Person noch Kindergeld gewährt wird, sollte vor Antragstellung Rücksprache mit der Kindergeldkasse genommen werden. 

Ausländische Studierende, die nicht Staatsangehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind, sollten im Vorfeld der Beantragung einer Beurlaubung deren ausländerrechtliche Konsequenzen mit der zuständigen Ausländerbehörde erörtern.

Bitte setze dich frühzeitig mit deiner Studiengangmanagerin in Verbindung, um dein Urlaubssemester zu planen.

Grundsätzlich ist ein Studiengangswechsel und die Anrechnung deiner bis dahin erbrachten Leistungen immer möglich, sofern eine Gleichwertigkeit, die im Einzelfall geprüft wird, besteht. Wenn du an der SRH WLH einen Bachelor-Studiengang in Vollzeit studierst, kannst du bis zum Ende des ersten Semesters ohne weitere Prüfung in einen der anderen Bachelor-Studiengänge wechseln. Solltest du deinen berufsbegleitenden Studiengang wechseln wollen, wende dich bitte an das Studiengangsmanagement. Wir sprechen mit dir alle Möglichkeiten durch.

Um dich zu exmatrikulieren, musst du deinen Studienvertrag schriftlich kündigen. Die Exmatrikulationsbescheinigung wird dir zu Semesterende automatisch zugesendet. Neben den persönlichen Gründen, die zur Aufgabe deines Studiums führen können, regelt das Bayerische Hochschulgesetz die Exmatrikulation. Die drei häufigsten Gründe sind:

  • Studierende sind zum Ende des Semesters exmatrikuliert, in dem sie die Abschlussprüfung bestanden haben.
  • Studierende sind zu exmatrikulieren, wenn sie eine nach der Prüfungsordnung erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden haben oder sie aus Gründen, die sie zu vertreten haben, die Voraussetzungen für die Meldung zu einer dieser Prüfungen endgültig nicht mehr beibringen können, es sei denn, dass sie in einen anderen Studiengang wechseln.
  • Studierende sind zu exmatrikulieren, wenn sie die Zahlung fälliger Gebühren oder Beiträge nicht nachweisen oder eine nach der Meldeverordnung für die Krankenversicherung der Studenten vorzulegende Versicherungsbescheinigung aus eigenem Verschulden nicht einreichen.

Nicht immer ist ein Abbruch des Studiums nötig. Es gibt viele Möglichkeiten, wie wir dir bei akuten Problemen helfen können. Bitte sprich deine Studiengangmanagerin bei Problemen und Sorgen frühzeitig an, zusammen finden wir die beste Lösung für dich.

Anders als an anderen Hochschulen haben Studierende an der SRH Wilhelm Löhe Hochschule einen Studienvertrag mit der SRH WLH abgeschlossen. Wenn du dein Studium vorzeitig beenden möchtest, musst du den Studienvertrag schriftlich kündigen.
Eine Kündigung ist immer nur zum Ende des jeweiligen Semesters möglich. Bitte beachte die im Studienvertrag angeführten Kündigungsfristen. Nicht immer ist ein Abbruch des Studiums nötig. Es gibt viele Möglichkeiten, wie wir dir bei akuten Problemen helfen können. Bitte sprich deine Studiengangmanagerin bei Problemen und Sorgen frühzeitig an, zusammen finden wir die beste Lösung für dich.

Falls sich deine Adresse geändert hat, melde dich bitte bei deiner Studiengangmanagerin, damit dich unsere Mitteilungen und Bescheide auch rechtzeitig erreichen. Sollte sich dein Name oder deine Staatsangehörigkeit geändert haben, musst du dies mit der Vorlage einer amtlichen Urkunde belegen. Hierfür kannst du uns gerne eine Kopie zusammen mit dem Original vorlegen oder eine beglaubigte Kopie zuschicken.

Wenn du deiner Rückmeldung nicht widersprochen hast, erhältst du kurz vor Beginn des nächsten Semesters deine Immatrikulationsbescheinigung und deinen Studierendenausweis. Für den Studierendenausweis ist ein digitales Passfoto erforderlich. In der Regel hast du das schon bei deiner Immatrikulation eingereicht. Falls nicht, schicke es bitte an deine Studiengangmanagerin. Sobald alle Noten vorliegen, erhältst du vom Prüfungsamt deine aktuelle Notenbescheinigung.

Ein Wintersemester beginnt an der SRH WLH am 1. Oktober und endet am 31. März des folgenden Jahres. Ein Sommersemester beginnt am 1. April und endet am 30. September des laufenden Jahres.

Die SRH WLH verfügt über eine Kooperation mit der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm. Gerne kannst du die Services des Language Centers der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm nutzen. Das Sprachprogramm ist breit gefächert, es reicht von Anfängerprogrammen bis zu Kursen auf weit fortgeschrittenem Niveau und umfasst sowohl allgemeinsprachliche als auch fachsprachliche Lehrveranstaltungen. Die Sprachkurse werden mit hohem Lerntempo durchgeführt und ermöglichen es den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, intensiv und somit in relativ kurzer Zeit Sprachkompetenz zu erwerben.

Zuständig für alle Prüfungsfragen ist das Prüfungsamt. Als Grundlage für alle prüfungsrechtlichen Fragen dient die Allgemeine (APO) und Spezielle Prüfungsordnung (SPO). Für alle Prüfungen ist eine form- und fristgerechte Anmeldung erforderlich. Die Anmeldefristen werden über unser Campus-Management-System bekannt gegeben.

Prüfungsrücktritt und -wiederholung
Ein Rücktritt von einer Prüfung ist bis zu einer Woche vor Prüfungsbeginn ohne Angabe von Gründen möglich. Nach dieser Frist muss der Studierende die für den Rücktritt geltenden Gründe, die er nicht zu vertreten haben darf, dem Prüfungsausschuss schriftlich anzeigen und glaubhaft machen. Ist krankheitsbedingt eine Prüfungsteilnahme nicht möglich, ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Liegt eine Prüfungsanmeldung vor und der Prüfling erscheint nicht zu einer Prüfung, wird die Prüfung mit der Note 5,0 („nicht ausreichend“) bewertet. Wurde eine Prüfung mit der Note „nicht ausreichend“ bewertet, so kann sie einmal wiederholt werden. Die erste Wiederholungsprüfung kann frühestens sechs Wochen und spätestens sechs Monate nach Bekanntgabe des Ergebnisses abgelegt werden. Eine zweite Wiederholung ist – sofern nicht anders geregelt – in fünf Prüfungen zulässig.

Abgabe von schriftlichen Arbeiten
Schriftliche Arbeiten werden als PDF per Mail an den Dozenten gesendet und in gedruckter Form mit unterschriebener Eigenständigkeitserklärung an das Prüfungsamt (persönlich oder per Post abgegeben). Bei postalischer Einreichung zählt das Datum des Poststempels als Abgabedatum.

Prüfungsergebnisse und -einsicht
Die Prüfungsergebnisse werden individuell über die Hochschul-E-Mail-Adresse bekannt gegeben. Prüfungseinsicht findet zu einem bestimmten Zeitraum statt, der vom Prüfungsamt über das Campus-Management-System bekannt gegeben wird.

Die Gebühren für das Studium sowie sonstige anfallende Gebühren sind in der Gebührenordnung geregelt. In deinem Studienvertrag steht, wann die Abbuchung deiner Studiengebühren erfolgt. Für die Abbuchung der Studiengebühren benötigen wir ein von dir unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat.